Wichtiges Urteil für Autobesitzer, die schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden und sich den Schaden ausbezahlen lassen wollen (fiktive Abrechnung):
Lt. Urteil des BGH hat der Geschädigte nicht immer das Recht, die Stundenlöhne einer Markenwerkstatt zu verlangen.
Ausnahmen zu diesem Urteil gelten, wenn das Auto älter als 3 Jahre ist oder der Fahrer nachweisen kann, dass sein Fahrzeug schon immer in einer Markenwerkstatt gewartet wurde.
BGH AZ: VI ZR 53/09
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