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Zu hohe Stundenverrechnungs- sätze?

Wichtiges Urteil für Autobesitzer, die schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden und sich den Schaden ausbezahlen lassen wollen (fiktive Abrechnung):


Lt. Urteil des BGH hat der Geschädigte nicht immer das Recht, die Stundenlöhne einer Markenwerkstatt zu verlangen.


Ausnahmen zu diesem Urteil gelten, wenn das Auto älter als 3 Jahre ist oder der Fahrer  nachweisen kann, dass sein Fahrzeug schon immer in einer Markenwerkstatt  gewartet wurde.


BGH AZ: VI ZR 53/09


weitere Informationen finden Sie unter:


http://www.ramom.de/rechtsthemen/ve ... 02009.html

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Gebrauchtwagen super Zustand?

Oftmals wird zum Vekauf angeboten: Gebrauchtwagen, super Zustand. Was tun, wenn aber nach wenigen Kilometern bereits Defekte auftreten und eine Reparatur erforderlich wird? Hier hat das Amtsgericht München entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss nicht wirksam ist, wenn die Mängel  bereits beim Verkauf vorgelegen haben. In diesem Fall ist also der Verkäufer zur Reparaturkostenübernahme verpflichtet.


AZ: 251 C 19326/08 -AG München

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Der Blick über die Schulter

lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig. Wer sich beim Fahrspurwechsel auf die linke Seite nur auf den Blick in den Rückspiegel verlässt, trägt Mitschuld, wenn es hierbei zu einem Unfall mit dem nachfolgenden Fahrzeug kommt.  Im schlimmsten Fall, kann es sogar zur alleinigen Haftung führen, so hat das Landgericht in Coburg entschieden im Verfahren 11 O 590/08. Eine Fahrerin scherte mit ihrem Wagen nach links aus, um ein vor ihr fahrendes Fahrzeug zu überholen. Dabei stieß sie mit einem von hinten heranrasenden Fahrzeug zusammen. Lt. Gerichtsentscheidung: Hätte sie sich vor dem Fahrbahnwechsel noch einmal mit Schulterblick umgesehen um sich zu vergewissern, dass der Wechsel gefahrlos vollzogen werden kann, hätte sie das heranrasende Fahrzeug sicherlich bemerkt und den Unfall vermeiden können.

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Rechtsstreit nach dem Unfall

Die gegnerische Versicherung zahlt nach dem Unfall nicht. Ist es sinnvoll, die Ansprüche einzuklagen?


Sofern Sie eine Rechtsschutz-Versicherung haben, grundsätzlich ja; die Erfolgsaussichten sollten zuvor geklärt werden. Erteilt die Rechtsschutz-Versicherung Kostenzusage für das Prozessverfahren zahlen Sie lediglich eine evtl. Selbstbeteiligung sowie USt im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung.


 

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Ersatzautos nur mit günstigen Tarifen

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 210/07 – Urteil vom 14.10.2008


Wer nach einem Unfall ein Ersatzauto mietet, muss sich nach möglichst günstigen Tarifen erkundigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gilt das jedenfalls dann, wenn sich wegen der Höhe eines Angebots der Verdacht aufdrängt, dass es in der Region noch billigere Mietwagenpreise geben muss. In diesem Fall könne es notwendig sein, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, heißt es in der von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Entscheidung. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Autofahrers ab, der nach einem Verkehrsunfall bei der Versicherung des Verursachers Regress nehmen wollte. Der Mann hatte für zwölf Tage einen Mittelklassewagen gemietet und dafür fast 2.200 Euro bezahlt, wovon die Versicherung nur knapp 1.500 Euro erstattete. Auf der Differenz bleibt der Autofahrer nun sitzen. Damit hat der BGH erneut die Autofahrer in die Pflicht genommen, nach einem Unfall nicht kritiklos die - meist deutlich höheren - Unfallersatztarife zu akzeptieren und die Mietkosten möglichst niedrig zu halten. Zwar hatte der Vermieter beteuert, der Tagestarif von 181 Euro liege im Rahmen der ortsüblichen Preise, was er durch Vorlage der Schwacke-Mietpreisliste untermauern wollte. Diese Liste, so der BGH, hätte den in Sachen Mietwagen unerfahrenen Autofahrer aber erst recht stutzig machen müssen: Die Preisspanne pro Tag schwankte dort zwischen 87 und 176 Euro, für die wöchentliche Miete lagen die Preise zwischen 345 und 1.200 Euro. Zudem habe das Unternehmen nur auf die Unfallersatztarife hingewiesen, nicht auf günstigere Normaltarife für Selbstzahler. "Nach der Lebenserfahrung", so der BGH, hätte der Fahrer außerdem daran denken müssen, dass bei einem Autovermieter "wenig Neigung bestehen wird, einen potenziellen Kunden auf günstigere Konkurrenzangebote hinzuweisen".

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