Oftmals wird zum Vekauf angeboten: Gebrauchtwagen, super Zustand. Was tun, wenn aber nach wenigen Kilometern bereits Defekte auftreten und eine Reparatur erforderlich wird? Hier hat das Amtsgericht München entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss nicht wirksam ist, wenn die Mängel bereits beim Verkauf vorgelegen haben. In diesem Fall ist also der Verkäufer zur Reparaturkostenübernahme verpflichtet.
AZ: 251 C 19326/08 -AG München