September 2024 | ||||||
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Haftpflichtschaden (fremdverschuldeter Unfall)
Bei Unfallschaden durch Fremdverschulden, zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert fertige ich für Sie ein Schadengutachten oder auch Kostenvoranschlag.
Sie haben ein Recht auf
o freie Wahl des Gutachters
o freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
o freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
o anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
Wer ersetzt Ihnen die Kosten für Reparatur und Gutachten sowie evtl. unfallbedingte Auslagen und Nebenkosten? Die gegnerische Haftpflichtversicherung, wobei anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage erforderlich ist.
Selbstverschuldeter Unfall (eintrittspflichtige Vollkaskoversicherung)
Die eigenen Reparatur- und Gutachterkosten ersetzt Ihnen lediglich Ihre Vollkaskoversicherung – sofern Sie eine solche abgeschlossen haben und unter Abzug eines evtl. Selbstbeteiligungsbetrages.
Hierfür haben Sie leider k e i n Recht auf freie Wahl des Gutachters
Für Schäden durch Wind, Wetter oder Wild gilt
Reparatur- und Gutachterkosten an Ihrem Fahrzeug ersetzt Ihre Teilkaskoversicherung – sofern Sie eine solche abgeschlossen haben und unter Abzug eines evtl. Selbstbeteiligungsbetrages.
Sie haben leider k e i n Recht auf freie Wahl des Gutachters
Hinweis:
Ich darf Ihnen keinerlei rechtliche Beratung erteilen. Nehmen Sie sich ggf. anwaltlichen Rat zu Hilfe.