Wiederbeschaffungswert

Kategorie: Definitionen
Einsender: Michael Wadle

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für sein eigenes Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. Der Wiederbeschaffungswertist stets dann Berechnungsgrundlage, wenn der Geschädigte auf Basis eines Totalschadens abrechnet

Eingeschickt am:  23-Apr-2009 12:23