Peter Durm - Sachverständigenbüro - Rodalben - Aktuelles http://www.peter-durm.de Fri, 22 Sep 2023 19:00:32 +0200 http://backend.userland.com/rss/ ImpressCMS 1.2.4 Final Aktuelles admin@peter-durm.de(Peter Durm - Sachverständigenbüro - Rodalben - Aktuelles) admin@peter-durm.de(Peter Durm - Sachverständigenbüro - Rodalben - Aktuelles) de Peter Durm - Sachverständigenbüro - Rodalben - Aktuelles http://www.peter-durm.de/images/logo.gif http://www.peter-durm.de Ersatzautos nur mit günstigen Tarifen http://www.peter-durm.de/modules/imblogging/post.php?post_id=8 <h3><abbr title="Bundesgerichtshof">BGH</abbr> Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 210/07 &amp;ndash; Urteil vom 14.10.2008</h3><br /><p>Wer nach einem Unfall ein Ersatzauto mietet, muss sich nach m&amp;ouml;glichst g&amp;uuml;nstigen Tarifen erkundigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (<abbr title="Bundesgerichtshof">BGH</abbr>) in Karlsruhe gilt das jedenfalls dann, wenn sich wegen der H&amp;ouml;he eines Angebots der Verdacht aufdr&amp;auml;ngt, dass es in der Region noch billigere Mietwagenpreise geben muss. In diesem Fall k&amp;ouml;nne es notwendig sein, ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, hei&amp;szlig;t es in der von den Verkehrsanw&amp;auml;lten (Arge Verkehrsrecht im <abbr title="Deutscher Anwaltverein">DAV</abbr>) ver&amp;ouml;ffentlichten Entscheidung. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Autofahrers ab, der nach einem Verkehrsunfall bei der Versicherung des Verursachers Regress nehmen wollte. Der Mann hatte f&amp;uuml;r zw&amp;ouml;lf Tage einen Mittelklassewagen gemietet und daf&amp;uuml;r fast 2.200 Euro bezahlt, wovon die Versicherung nur knapp 1.500 Euro erstattete. Auf der Differenz bleibt der Autofahrer nun sitzen. Damit hat der <abbr title="Bundesgerichtshof">BGH</abbr> erneut die Autofahrer in die Pflicht genommen, nach einem Unfall nicht kritiklos die - meist deutlich h&amp;ouml;heren - Unfallersatztarife zu akzeptieren und die Mietkosten m&amp;ouml;glichst niedrig zu halten. Zwar hatte der Vermieter beteuert, der Tagestarif von 181 Euro liege im Rahmen der orts&amp;uuml;blichen Preise, was er durch Vorlage der Schwacke-Mietpreisliste untermauern wollte. Diese Liste, so der <abbr title="Bundesgerichtshof">BGH</abbr>, h&amp;auml;tte den in Sachen Mietwagen unerfahrenen Autofahrer aber erst recht stutzig machen m&amp;uuml;ssen: Die Preisspanne pro Tag schwankte dort zwischen 87 und 176 Euro, f&amp;uuml;r die w&amp;ouml;chentliche Miete lagen die Preise zwischen 345 und 1.200 Euro. Zudem habe das Unternehmen nur auf die Unfallersatztarife hingewiesen, nicht auf g&amp;uuml;nstigere Normaltarife f&amp;uuml;r Selbstzahler. "Nach der Lebenserfahrung", so der <abbr title="Bundesgerichtshof">BGH</abbr>, h&amp;auml;tte der Fahrer au&amp;szlig;erdem daran denken m&amp;uuml;ssen, dass bei einem Autovermieter "wenig Neigung bestehen wird, einen potenziellen Kunden auf g&amp;uuml;nstigere Konkurrenzangebote hinzuweisen".</p> Fri, 15 May 2009 07:44:32 +0200 http://www.peter-durm.de/modules/imblogging/post.php?post_id=8